Gerichtsverwertbarkeit

Soll aus einem Abstammungstest ein vor Gericht verwertbares Parteigutachten werden, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss vor der Probenentnahme die Identität der betroffenen Personen durch eine autorisierte Person zweifelsfrei festgestellt werden. Hierfür eignen sich unabhängige Zeugen, wie z.B. Arzt oder Rechtsanwalt. Dieser fertigt eine Niederschrift über die Probennahme an und schickt die für den DNA-Test entnommenen Proben an mich zurück. Entsprechende Formulare, die vom Zeugen ausgefüllt werden müssen, können ebenfalls angefordert werden. Mit diesem Verfahren können Sie für eine lückenlose Beweiskette sorgen.

Die Firma in Deutschland hat die Zertifizierung auch für Schweizer Gerichte.

Für weitere Fragen zur gerichtlichen oder behördlichen Verwendung, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren, und mit uns Verbindung aufnehmen.